Welche Rechtsverbindlichkeit hat eine Unterschrift des Unterschriftenbausteins?
Die Unterschriftenerfassung mittels smapOne, bei der Nutzer eine Unterschrift per Maus oder Touchscreen eingeben und diese als schwarz-weiße Pixelgrafik gespeichert wird, klassifiziert sich als „elektronische Signatur“ gemäß der eIDAS-Verordnung. Diese Kategorie bildet die Basisstufe elektronischer Signaturen und dient hauptsächlich der Verifikation der Zustimmung in weniger risikobehafteten Situationen. Elektronische Signaturen der Kategorie Basisstufe sind für Ihren Einsatzzweck rechtlich anerkannt.